Meine Bank rüstet auf und löst die iTAN durch die mobileTAN ab. Auf den ersten Blick sehr komfortabel und modern (keine gedruckten Listen mehr herumschleppen). Auf den zweiten Blick – in die Sonderbedingungen zum Online Banking – fällt aber folgendes auf:
Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er
[...]
• beim mobileTAN-Verfahren das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden (z. B. Mobiltelefon), auch für das Online-Banking nutzt …
Wow. Bislang war ich eh noch kein großer Fan von Mobile Banking. Die Eingabe großer Zahlenmengen auf einem Smartphone schreckt einfach ab – zudem lässt sich die Transaktion meist aufschieben, bis ein anderes Gerät für die Eingabe zur Verfügung steht. Dennoch habe ich zumindest mit Hilfe von S-Banking für Android hin und wieder mal einen Blick auf meinen “Finanzstatus” geworfen. Theoretisch könnte ich damit aber auch Transaktionen durchführen. Auch mit jedem Browser ist das meistens möglich.
Schwierige Situation. Ich habe bei meiner Bank angefragt, wie sie denn die Zukunft des Mobile Banking unter Berücksichtigung Ihrer eigenen Sonderbedingungen bewerten und welche Alternativen sie zur mobileTAN in Zukunft noch anbieten (die iTan wird im Herbst abgeschafft). Ich bin auf die Antwort gespannt. UPDATE: Die Antwort ist da.
Was meint Ihr, stellen sich die Banken gerade selbst ein Bein? MobileTAN und Mobile Banking auf einem Smartphone geht in der Konstellation jedenfalls nicht. Es sei denn der Kunde trägt das volle Risiko.
UPDATE: Wäre doch eigentlich auch eine interessante Diskussion für das MobileCamp in Dresden im Mai.
P.S.: Welche Bank das ist, spielt übrigens keine Rolle – ich vermute es handelt sich um ein generelles Problem wenn mobileTAN eingesetzt wird.

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